Allgemeine Klassifizierung von Kunden gemäß den anwendbaren finanzmarktrechtlichen Vorschriften.
Die europäische MiFID-II-Regulierung sieht eine allgemeine Klassifizierung von Kunden vor, die sich nach deren Erfahrung, Kenntnissen und Fähigkeit zur Risikobewertung richtet. Diese Klassifizierung beeinflusst den Umfang der bereitzustellenden Informationen sowie bestimmte regulatorische Schutzmaßnahmen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen.
1. Privatkunden
Umfasst natürliche Personen oder Einrichtungen, die die Kriterien für eine Einstufung als professionelle Kunden nicht erfüllen. In dieser Kategorie gelten detailliertere Informationsanforderungen sowie zusätzliche regulatorische Schutzmaßnahmen.
Merkmale:
Erhalten detailliertere Informationen über die Merkmale und Risiken der Produkte oder Dienstleistungen.
Unterliegen erhöhten Informationspflichten seitens der dienstleistenden Unternehmen.
Profitieren von bestimmten regulatorischen Schutzmaßnahmen gemäß den anwendbaren Vorschriften.
2. Professionelle Kunden
Umfasst Einrichtungen oder Personen, die gemäß den Vorschriften über die erforderliche Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeit verfügen, um die mit Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen.
Beispiele für professionelle Kunden können unter anderem sein:
Unternehmen, die bestimmte in den Vorschriften festgelegte finanzielle Kriterien erfüllen.
Finanzinstitute wie Banken oder Versicherungen.
Kunden, die ausreichende Erfahrung und Kenntnisse gemäß MiFID II nachweisen.
Im Vergleich zu Privatkunden:
Es gelten weniger detaillierte Informationsanforderungen.
Sie können Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Produkten erhalten, die spezifischen Kriterien unterliegen.
Es wird eine höhere Fähigkeit zur Risikoverständnis angenommen.
3. Geeignete Gegenparteien
Umfasst bestimmte Institutionen, die regelmäßig auf den Finanzmärkten tätig sind und die gemäß den Vorschriften einem besonderen Regime mit eingeschränkteren Informationsanforderungen unterliegen.
Beispiele für geeignete Gegenparteien sind unter anderem:
Finanzinstitute und Banken.
Große Wertpapierfirmen.
Regierungen und Zentralbanken.
Neuklassifizierung von Kunden
Die Vorschriften ermöglichen es unter bestimmten Bedingungen, eine Änderung der Kundeneinstufung zu beantragen:
Ein Privatkunde kann beantragen, als professioneller Kunde behandelt zu werden, sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein professioneller Kunde kann beantragen, als Privatkunde behandelt zu werden, um von erweiterten Informationsanforderungen zu profitieren.
Diese Klassifizierung dient dazu, bestimmte Informationsanforderungen und regulatorische Schutzmaßnahmen an das jeweilige Kundenprofil anzupassen, gemäß den anwendbaren Vorschriften.
Bei Fragen zur zugewiesenen Kategorie können zusätzliche Informationen über die auf der Plattform vorgesehenen Kanäle eingeholt werden.