Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ist es erforderlich, Informationen darüber zu erheben, ob der Nutzer den Status einer politisch exponierten Person (PEP) hat.
Falls der Nutzer den Status einer politisch exponierten Person hat, muss dies durch Auswahl der entsprechenden Option angegeben werden.
Falls dieser Status nicht vorliegt, kann der Nutzer den Prozess durch Auswahl der entsprechenden Option fortsetzen.